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Einverständniserklärung COVID-19
Die aktuelle COVID-19 Infektionsgefahr, die sich aufgrund der weltweiten Verbreitung ergibt, veranlasst mich dazu, alle an Bodega moves Kursen teilnehmenden Personen zu bitten, die nachfolgende Einverständniserklärung abzugeben:
Mir ist bewusst, dass durch die Teilnahme an diesem Gruppenfitnesskurs eine Gefährdung der körperlichen Integrität – auch im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem COVID-19-Virus – möglich ist. Ich habe dieses Risiko abgewogen und akzeptiere dieses ausdrücklich. Weiters verzichte ich in diesem Umfang auch auf allfällige Ersatzansprüche gegenüber dem Betreiber der Sportstätte bzw. Kursveranstalter im Falle einer Ansteckung, sofern diese oder die ihm zuzurechnenden Personen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig handeln.
Ich nehme ausdrücklich zur Kenntnis, dass der Bodega moves Kurs unter Einhaltung der Bestimmungen zur Bewältigung der Corona-Krise erlassenen Gesetze und Verordnungen stattfindet und akzeptiere die vonseiten der Kursleitung vorgegebenen Richtlinien.
Ich bestätige, dass ICH – nach meinem derzeitigen Wissensstand – aktuell nicht mit dem COVID-19-Virus infiziert bin oder in Kontakt mit infizierten Personen war.
Weiters nehme ich zur Kenntnis, dass ich beim Eintreten von Erkrankungssymptomen von einer Kursteilnahme Abstand zu nehmen habe und/oder die Kursleitung aus diesem Grund auch eine Kursteilnahme verweigern darf.
Stornobedingungen: Im Falle Ihres Rücktritts nach Kursanmeldung ist eine Stornierung bis zum 7. Tag vor Kursbeginn kostenlos, ab dem 6. Tag vor Kursbeginn sind 50% des Kursbeitrages zu bezahlen, außer bei verletzungsbedingter Absage mit Bestätigung eines Arztes. Bei Storno nach Kursbeginn ist der gesamte Kursbeitrag zu entrichten.
Der 10er Block ist nicht übertragbar und kann ausschließlich im genannten Zeitraum verwendet werden. Im Anschluss verfallen die noch offen Stunden!
Hier kommst du zu den AGB's
Simona Deutinger
E-Mail: shapemovebalance@gmail.com
Telefon: 0699/10995448
Hiermit möchte ich, Simona Deutinger noch schriftlich festhalten, dass alle Vorschriften nach bestem Wissen und Gewissen entsprechend praxisnaher Umsetzungsmöglichkeiten durchgeführt werden und die Wahrung der gesundheitlichen Integrität generell (nicht nur hinsichtlich möglicher Covid-19 Infektionen) immer im Vordergrund steht. Dies impliziert auch das Abwägen von gesundheitlichen Vor- und Nachteilen etwaiger Einschränkungen.